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Gern gestellte Fragen Gern gegebene Antworten

Person mit Rucksack und Fahrradhelm steht in einer Industriehalle vor einer großformatigen Wandinstallation, an der Fahrradteile wie Rahmen, Räder und Lenker grafisch angeordnet sind, ähnlich einer technischen Zeichnung.
© Walther Le Kon

Zweimal im Geschäftsjahr findet eine Vorstands- und Beiratssitzungen der IKEA Stiftung statt, in der über Projektanfragen entschieden wird: einmal im Sommer (in der Regel im Juni/Juli) und einmal im Winter (in der Regel im Dezember/Januar). Ihr Antrag wird für die jeweilige Förderrunde berücksichtigt:
Juni / Juli (für Einreichungen zwischen dem 2. September und einschließlich 1. April)
Dezember / Januar (für Einreichungen zwischen dem 2. April und einschließlich 1. September)

Projektanträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. Zweimal im Geschäftsjahr findet eine Vorstands- und Beiratssitzungen der IKEA Stiftung statt, in der über aktuell eingegangene Projektanträge entschieden wird: einmal im Sommer (in der Regel im Juni/Juli) und einmal im Winter (in der Regel im Dezember/Januar).
Die Vorlaufzeit für die Bearbeitung eines Antrages zur Gremiumssitzung beträgt mehrere Wochen. Das heißt, der Stichtag für die Sitzung im Juni/Juli ist jeweils der 01.April und für die Sitzung im Dezember/Januar ist es jeweils der 01.September eines Jahres (für Stipendien: jeweils der 1. März und der 1. August).
Wir freuen uns aber über jeden Antrag, der uns früher erreicht, da jede Einsendung gesichtet, bewertet und für die entscheidende Sitzung aufbereitet werden muss. Kurz: Je früher uns ein Antrag erreicht, desto größer sind seine Chancen bei der nächsten Sitzung vorgestellt zu werden.
Weitere Informationen finden Sie auch bei Antrag stellen.

Ein Antrag auf Projektförderung kann über das Antragsformular auf dieser Website gestellt werden, das unter dem Menüpunkt Antrag zu finden ist. Weiterhin können Projektanträge (gerne als pdf-Datei) per Mail an stiftung@ikea.com geschickt werden.

Da wir als gemeinnützige Einrichtung das Gründungsunternehmen IKEA nicht begünstigen dürfen, können wir keine Mittel zur Finanzierung von Mobiliar zur Verfügung stellen, das prinzipiell auch aus dem IKEA Sortiment zu beziehen wäre.

Die IKEA Stiftung kann keine Unterstützung für einzelne Kinder und Jugendliche bieten, auch wenn diese zum Beispiel durch Krankheit alle Hilfe verdienen. Die Stiftung ist der Aufgabe verpflichtet, durch Projektförderungen immer die Lebens- oder Wohnsituation von möglichst vielen Menschen zu verbessern.

Nein, eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Somit sollte der Projektbeginn mit Stichtag der Einreichung 1. April frühestens Mitte Juli, bzw. mit Stichtag 1. September Mitte Dezember/Januar geplant sein.

Ja, die Stiftung vergibt Stipendien zur Anfertigung von Bachelor-, Diplom- oder Master-Abschlussarbeiten an deutschen Hochschulen. Alle Informationen dazu haben wir hier auf unserer Homepage unter Stipendien zusammengestellt.

Die IKEA Stiftung ist eine Projektförderin, das heißt, sie unterstützt konkrete Projekte in Deutschland, die nachahmenswerte Ideen oder zukunftsweisende Lösungen umsetzen. Allgemeine Spenden oder eine institutionelle Förderung von Vereinen oder Verbänden sind deshalb nicht satzungsgemäß und können nicht gewährt werden.

Ein Sponsoring ist ein Vertrag über Leistung und Gegenleistung, meist über Fördergelder und Werbung bzw. Pressearbeit. Eine solche wirtschaftlich ausgerichtete Förderung kann von der IKEA Stiftung nicht gewährt werden, da sie dem Gedanken der Gemeinnützigkeit widerspricht.

Bei Projekten, bei denen es konkret um die Verbesserung der Wohn- und Lebenssituationen geht, sind Kinder & Jugendliche unsere Hauptzielgruppe. Projekte für Erwachsene werden nur im Zusammenhang mit Verbraucherberatung oder im Rahmen von Forschungsprojekten gefördert.  

Einen guten Überblick und wertvolle Tipps finden Sie zum Beispiel unter der Stiftungssuche des "Bundesverband Deutscher Stiftungen" oder unter Wegweiser Bürgergesellschaft, einem Projekt der "Stiftung Mitarbeit".

Auf unserer Website können Sie Ihren Projektantrag direkt einreichen.

Wir haben uns bemüht, auf unserer Homepage und mit den PDFs zum Download alle wichtigen Informationen zur Stiftung, ihren Förderbereichen und Antragsmodalitäten zusammenzustellen. Sollten trotz allem noch Fragen offen geblieben sein, dann wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.